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Umstellung auf Bio bei Schafen. 9.Juli.2006

Posted by Sven de Vries in Sonstiges.
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Diese 10 Punkte der „EU-Öko-Verordnung“ VO (EWG) Nr. 2092/91 sind die Grundvoraussetzung für eine Bio-Haltung von Schafen. Kann sich ja jedeR ein Bild machen. Für einige mag es als Erinnerung nutzen haben.

  • Tierbesatz ist dem Standort anzupassen:max.13,3 MS/haLF.
  • Umstellung der Tierhaltung:Alle für Futter verwendete Flächen müssen ökologisch bewirtschaftet werden. Umstellungszeitraum = 24 Monate.
  • Umstellungszeitraum Schafe: mindestens sechs Monate.
  • Tierzukauf:Tiere müssen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen.
  • Futter: 100 %ökologisch erzeugtes Futtermittel.
  • Lämmertränke: mindestens 45 Tage natürliche Milch.
  • Der Raufutteranteil muss bezogen auf die Trockenmasse mindestens 60 % der Tagesration betragen.
  • Verbotene Zusatzstoffe sind Antibiotika, Leistungs­ und Wachstumsförderer, synthetische Vitamine und Aminosäuren, gentechnisch veränderte Organismen und deren Derivate.
  • Tierbehandlungen sind vorzugsweise mit natürlichen Medikamenten (Homöopathie und Phytotherapie) durchzuführen. Allopathische Arzneimittel im Krankheitsfall möglich (doppelte Wartezeiten), bei mehr als zwei Behandlungen/Jahr: Verkauf als “Bio” nicht mehr möglich. Hier von ausgenommen sind Impfungen und Parasitenbehandlungen.
  • Endmast im Stall möglich,sofern Stallhaltungszeit weniger als 1/5 der Lebensdauer bzw. längstens drei Monate ausmacht. Es gelten Mindestflächen für Ausläufe und Haltungsgebäude: Stallfläche (Den Tieren zur Verfügung stehende Nettofläche) 1,5m² bei Mutterschafen und 0,35m² bei Lämmern. Außenfläche (Freilandfläche außer Weideflächen) 2,5m² bei Mutterschafen und 0,5 m² bei Lämmern.

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