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Hundehalter muss Schafe bezahlen 1.April.2006

Posted by Sven de Vries in Nachrichten.
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via Kölner Stadt-Anzeiger (11. März 2006)

Sankt Augustin / Bonn - Ein Jugendstreich dreier Jungen im Alter von zehn bis 14 Jahren beschäftigte jetzt die zivile Berufungskammer des Bonner Landgerichts. Am 18. Juli 2004 waren die Teenager über den Zaun einer Schafweide am Flugplatz Hangelar gesprungen. Mit dabei hatte einer der Jungs seinen Hund, einen Mischling mittlerer Größe. Gemeinsam tobten sie zwischen den Schafen umher und hörten erst auf, als der von einer Spaziergängerin alarmierte Schäfer sie zur Rede stellte.

Kurze Zeit später folgte der Schock für den Schafhalter: Sechs seiner tragenden Tiere erlitten Frühgeburten, bei denen neun Lämmer starben. Zudem verendete eines der Mutterschafe. Daraufhin forderte der Schäfer von der Mutter eines der beteiligten Jungen als Besitzerin des Hundes Schadensersatz in Höhe von rund 1100 Euro. Aufgrund der Tierhalterhaftung der Beklagten entschied das Siegburger Amtsgericht am 3. Juni 2005, dass die Frau den Schadensersatz in voller Höhe begleichen muss, da ihr Hund die Schafe hetzte und umhertrieb.

Gegen dieses Urteil legte die Hundebesitzerin jedoch Berufung ein, da ihrer Meinung nach erst ein Gutachten belegen müsse, dass ihr Hund die Fehlgeburten verschuldet habe. Die 8. Zivilkammer des Bonner Landgerichts beauftragte eigens einen gelernten Landwirtschaftsmeister als Schaf-Sachverständigen. Der Experte legte vor Gericht dar, dass Schafe, auch wenn sie einen ruhigen Eindruck machen, sehr stressanfällige Fluchttiere sind. Er kam zu dem Schluss, dass ein fremder Hund, der sich in der Herde herumtreibt, bei den Tieren durchaus zu Stress auslösen kann. Das könne zu Frühgeburten mit Komplikationen führen. Von den Ausführungen des Sachverständigen überzeugt, nahm die Beklagte die Berufung zurück. Nun wird der Schäfer seinen Schaden ersetzt bekommen.

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